Waffenseminare aus Passion

                                   Staatlich anerkannte Lehrgänge nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht                            seit 2004

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Zustandekommen eines Vertrags

Mit der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) und der Nennung des jeweiligen Lehrgangs unterbreiten Sie mir ein verbindliches Angebot.


Die persönlichen Daten müssen spätestens fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen bei

Manfred Zessner

Heinrich-Campendonk-Str. 28
26133 Oldenburg
zessner@waffenseminare.de

Ebenfalls fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn ist ein Kostenanteil in Höhe von 80 € auf das folgende Konto zu entrichten :

(Ausnahmen: WSK-P und WSK-Q bitte vor Ort bezahlen)

Kontoinhaber : Manfred Zessner, Oldenburg

IBAN: Auf Anfrage

Bitte Ihren Namen, Kursbezeichnung in Kurzform und Kursdatum (Monat) vermerken, z.B. Mustermann, WSK-1, 09

Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist auf 20 begrenzt (es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen).


Nach Eingang des Kostenanteils kommt ein Vertrag zwischen dem Lehrgangsanbieter und dem Lehrgangsteilnehmer zustande.  

Mit Eingang des Kostenanteils werden dem Lehrgangsteilnehmer die Lehrgangsunterlagen postalisch oder per Email zugeschickt.

Bei späterer Überweisung des Kostenanteils kann eine Teilnahme an dem gewünschten Lehrgang nicht garantiert werden. Eine Lehrgangsteilnahme an einem Folgetermin ist möglich.

Zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird der Teilnehmer der jeweils zuständigen Behörde gemeldet.

Ich behalte mir vor, insbesondere bei Erkrankung des Lehrgangsleiters, der Prüfer oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, den jeweiligen Lehrgang abzusagen. In einem solchen Fall wird ein Folgetermin angeboten. Sollten Sie kein Interesse an einem Folgetermin haben, teilen Sie mir dieses bitte mit. Ich werde nach Erhalt einer solchen Nachricht, den überwiesenen Kostenanteil rückerstatten.   

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen des Lehrgangs erhaltene Informationen, die die anwesenden Personen betreffen, vertraulich zu behandeln.

Stornierung

Der Lehrgangsteilnehmer kann seine Teilnahme an dem jeweiligen Lehrgang, unabhängig vom Widerruf, stornieren. Geht die Stornierung nach Erhalt der Lehrgangsunterlagen zu, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30€ fällig. Bei einer Stornierung von 15 Tagen vor Lehrgangbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 80€ fällig. Diese wird mit dem im Vorfeld überwiesenen Kostenanteil verrechnet.

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Lehrgangsanbieter.

Vertragsleistungen

Waffensachkundelehrgang für Sportschützen (WSK1) und Bewacher (WSK2)

Die Vertragsleistungen beinhalten die Vermittlung der Lehrgangsinhalte nach Vorgabe der allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV), entsprechend der staatlichen Anerkennungsbescheide vom 15.12.2004 Az.22.2-12241-SKL/2004 und vom 11.09.2006 Az. 22.32-12241/1.6, als auch der Durchführung der Prüfung gemäß der allgemeinen Waffengesetzverordnung. Nach erfolgreichem Bestehen der Lehrgangsprüfung wird dem Teilnehmer ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Achtung : Bei den Waffensachkundelehrgängen werden allgemeine Grundlagen im sicheren praktischen Umgang mit Waffen vorausgesetzt !

Waffenpraxis (WSK-P)

Die Vertragsleistungen beinhalten eine Einführung in die Handhabung von Kurz- und Langwaffen, sowie den Waffengebrauch in der Praxis.
Der Waffensachkundelehrgang für Bewacher (WSK2) beinhaltet den Praxislehrgang.
Abweichend von den übrigen Lehrgängen ist in der Waffenpraxis die Teilnehmerzahl auf 4 Personen je Termin beschränkt.
Die Kosten verstehen sich inklusive Munition und sind vor Ort in bar zu entrichten.    


Fachkundelehrgang Vorderlader, Wiederlader ( FK1) und Böllerschützen (FK2)
Kombination aller drei Lehrgänge (FK3)

Die Vertragsleistungen beinhalten die Vermittlung der Lehrgangsinhalte und die Organisation/Durchführung der Prüfung nach Vorgabe der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) entsprechend der staatlichen Anerkennungsbescheide vom 07.04.2006 ergänzt am 18.09.2013 Az. CE000001751-483St . Nach erfolgreichem Bestehen der Lehrgangsprüfung wird dem Teilnehmer ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung.  


Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson – verbandsübergreifend, auch für Jäger (WSK-Q)

Die Vertragsleistungen beinhalten die Vermittlung der Lehrgangsinhalte als Präsenzschulung in Anlehnung an die anerkannten Qualifizierungsrichtlinien der Sportschützenverbände bzw. dem Merkblatt des DJV. Dem Teilnehmer wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Der Kostenbeitrag für die Aufsichtsschulung ist vor Ort in bar zu entrichten.

Der Lehrgangsteilnehmer bearbeitet im Vorfeld die ihm zugesandten Lehrgangsunterlagen, insbesondere den Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes.

Der sichere Umgang mit Waffen wurde bereits in den Vereinen vermittelt.
(Bei evtl. Unsicherheiten wird die Teilnahme am Praxisabend dringend empfohlen.)

Der Lehrgangsteilnehmer nimmt an dem Lehrgang und an der Prüfung teil.

Nach Erteilung des Lehrgangszeugnisses begleicht der Lehrgangsteilnehmer die verbliebene Lehrgangsgebühr.


Widerrufsbelehrung

Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an 

Manfred Zessner
Heinrich-Campendonk-Str. 28
26133 Oldenburg
manfred.zessner@gmx.de    


Widerrufsfolgen

Bei Widerruf wird Ihnen der im Vorfeld gezahlte Kostenanteil spätestens 14 Tage nach Erhalt des Widerrufs rücküberwiesen. Hierzu ist die Nennung der entsprechenden Bankverbindung notwendig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die erhaltenen Lehrgangsunterlagen sind an

Manfred Zessner

Heinrich-Campendonk-Str. 28
26133 Oldenburg

zurückzuschicken.


Für evtl. Sondervereinbarungen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung !